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Energieeffizienz für den Klimaschutz

Auf dem Weg zur Klimaneutralität spielen Gebäude eine bedeutende Rolle, zumal über ein Drittel der Treibhausgasemissionen der EU auf Gebäude zurückzuführen sind. Dies kommt umso mehr zum Tragen, als rund 85 % aller Gebäude vor der Jahrtausendwende errichtet wurden und 75 % davon eine verhältnismäßig schlechte Energieeffizienz aufweisen. Die Renovierung und Dekarbonisierung dieser Gebäude stellt daher einen zentralen Ansatz dar, um die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Mit der aktualisierten Direktive will die EU nun sicherstellen, dass der Gebäudesektor mit diesen Vorgaben im Einklang steht. Die Umsetzung in nationales Recht muss spätestens mit 28. Mai 2026 erfolgen.

Null Emission als Standard für neue Gebäude

„Intention der bereits 2010 erstmals in Kraft getretenen EU-Direktive ist, die Energieeffizienz von Gebäuden kontinuierlich anzuheben“, sagt Siemens-Experte Werner Kerschbaumer, „die nun veröffentlichte Novelle enthält weitere Maßnahmen, um den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.“ Festgelegt wird nun – konkreter als bisher, was zu tun ist, um den Gebäudebestand in der EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Wichtiger Bestandteil der Gebäudeeffizienzdirektive ist die Definition des Nullemissionsgebäudes als Standard bei neuen Gebäuden. „Neue Wohnund Nichtwohngebäude dürfen also an ihrem Standort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr ausstoßen“, so Kerschbaumer. Dies gilt ab dem 1. Jänner 2028 für öffentliche Gebäude und ab dem 1. Jänner 2030 für alle anderen Neubauten.

Sanierungspflicht für bestehende Gebäude

Mit der neuen Energieeffizienzrichtlinie legt die EU Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudesektors fest: Die am wenigsten energieeffizienten 16 % aller Nichtwohngebäude müssen bis 2030 unter diesem Schwellenwert liegen, die schlechtesten 26 % bis 2033. Einige wenige Ausnahmen wurden definiert, etwa für Gebäude, die religiösen Zwecken dienen, oder historische (denkmalgeschützte) Gebäude. „Diese Maßnahme zielt insbesondere darauf ab, Gebäude mit den schlechtesten Energieeffizienzdaten möglichst bald auf einen höheren Standard zu heben“, erklärt Kerschbaumer. Ab 2030 bzw. 2033 sollen zudem Verkauf oder Vermietung von Gebäuden unter einem definierten Mindestenergiestandard nicht mehr zulässig sein. Gleichzeitig erhalten die EU-Mitgliedsstaaten Gestaltungsspielraum und Flexibilität, um nationale Begebenheiten zu berücksichtigen. Für Wohngebäude enthält die Direktive davon leicht abweichende Vorgaben: So müssen die EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestandes bis 2030 um 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % abnimmt (gemessen in kWh/m2 und Jahr).

Vorschub für die Gebäudeautomation

Die Direktive bringt weiters eine Reihe neuer Vorgaben hinsichtlich gebäudetechnischer Systeme, die für Gebäude mit einer effektiven Nennleistung von mehr als 290 kW bis 31. Dezember 2024 bzw. für Gebäude mit mehr als 70 kW bis 31. Dezember 2029 erfüllt sein müssen (siehe Kasten).

Dazu kommt die Verpflichtung zum Einsatz selbstregulierender Geräte und eines hydraulischen Abgleichs – bei neu errichteten Nichtwohngebäuden für jeden Raum und jede Zone, bei bestehenden Gebäude hingegen nur, wenn Wärme- oder Kälteerzeuger ersetzt werden. Weiterhin sind automatische Beleuchtungssteuerungen für Nichtwohngebäude vorzusehen: Bei Gebäuden mit einer HLK-Leistung von über 290 kW bis 31. Dezember 2027, bei jenen mit einer HLK-Leistung von über 70 kW bis 31. Dezember 2029.

Darüber hinaus wird zukünftig die „Intelligenzfähigkeit“ eines Gebäudes gemessen. Darunter versteht man die Fähigkeiten eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils, den Betrieb an den Bedarf der Bewohner:innen, insbesondere im Hinblick auf die Raumklimaqualität, sowie an die Erfordernisse des Stromnetzes anzupassen und seine Gesamtenergieeffizienz und -leistung zu verbessern. „Das Gebäude muss beispielsweise auch in der Lage sein, seinen Energieverbrauch selbstständig zu senken, wenn eine Überlastung des Netzes droht“, nennt der Siemens-Experte ein Beispiel.

Verbindlich solargeeignet

„Neue Gebäude müssen solarready sein“, spricht Werner Kerschbaumer einen weiteren Punkt der novellierten Gebäudeeffizienzdirektive an, „das heißt, sie sind so zu planen und zu errichten, dass sie sich für die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach eignen.“ Auswirkungen hat diese Richtlinie folglich auf die statische und auf die energietechnische Auslegung des Gebäudes. Zudem müssen auf bestehenden öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden ab 2026 schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist. Die Bestimmungen treten je nach Gebäudetyp und -größe zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Schließlich fördert die Richtlinie die Verbreitung nachhaltiger Mobilitätslösungen, da sie Bestimmungen zur Vorverkabelung bzw. zu Ladepunkten für Elektrofahrzeuge enthält.

Ganzheitlich profitieren

Bei anspruchsvollen technischen Lösungen ist Siemens der richtige Ansprechpartner für Gebäudebetreiber. Werner Kerschbaumer: „Von der Regelungstechnik über das Monitoring bis zur flexiblen Einbindung des Gebäudes ins Stromnetz bieten wir Gebäudebetreibern unsere individuelle Unterstützung an. Kunden profitieren von der Möglichkeit, bei uns eine ganzheitliche Lösung zu erhalten, bis hin zur Unterstützung bei der Finanzierung und der Erlangung von Förderungen.“ Siemens definiert gemeinsam mit dem Gebäudeeigentümer, was mit welcher Priorität umzusetzen ist, und agiert so im Sinne eines Generalunternehmers als Partner bei der Renovierung der kompletten Gebäudetechnik. Kerschbaumer: „Wir zeigen maßgeschneiderte und kundenspezifische Lösungsansätze mit einem realistischen Zeitplan auf. So unterstützen wir unsere Kunden bei der Umsetzung aller technischen Maßnahmen, um ihre Klimaziele zu erreichen.“

Weitere Informationen finden Sie hier.

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