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Ökonomie trifft Ökologie

Die EU-Taxonomie-Verordnung wurde durch die EU-Kommission bereits 2020 beschlossen. Aber erst mit der Veröffentlichung weiterer Rechtsakte in den folgenden Jahren, wie den delegierten Verordnungen zur Festlegung der technischen Bewertungskriterien, wie Unternehmen zu berichten haben, und der Verfügbarkeit entsprechender Guidelines der EU entfaltet die Taxonomie-Verordnung jetzt ihre volle Wirkung. „Damit liegen EU-weit einheitliche Vorgaben zur Beurteilung von Investitionen und den damit zusammenhängenden nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten für die definierten Umweltziele Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Schonung der Wasserressourcen, Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Wahrung der Biodiversität vor“, sagt Werner Kerschbaumer, Siemens AG Österreich. „Wer einen wesentlichen positiven Beitrag zu einem oder mehreren dieser Ziele leistet, gilt als nachhaltig, sofern die verbleibenden Ziele nicht durch andere Maßnahmen verletzt oder konterkariert werden.“ Umfasst von der Taxonomie-Verordnung sind etwa der Bankensektor sowie große Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen – auch Betreiber von Gebäuden. „Sobald ein Bestandsgebäude national zu den besten 15 % hinsichtlich des Energieverbrauchs zählt bzw. ein neu errichtetes Gebäude einen 10% niedrigeren Energieverbrauch als ein Niedrigstenergiegebäude aufweist, gilt es als nachhaltig“, so der Experte. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Kriterien, die erfüllt werden müssen. Bei Bestandsgebäuden mit einer Anschlussleistung größer 290 kW für Heizung und Klima muss beispielsweise ein Energiemonitoring zur Überwachung und Bewertung des energieeffizienten Betriebs eingebaut sein. Nachweisen lässt sich die Taxonomie- Konformität durch einen Check mittels des entsprechenden Leitfadens von klimaaktiv oder eine Zertifizierung durch die ÖGNI – Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft.

Welchen Mehrwert bietet diese Einstufung?

Die Taxonomie-Konformität bietet beispielsweise einen besseren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten im Falle von Sanierungen. „Letztendlich versucht die EU über die Lenkung der Finanzströme Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Wirtschaft zu nehmen. Dies läuft in erster Linie über Banken, die angehalten sind, prioritär nachhaltige Vorhaben zu finanzieren“, betont Werner Kerschbaumer. Zudem wirken sich die Maßnahmen auf das eigene Rating positiv aus sowie auf den Wert des Gebäudes, und Förderungen werden ebenfalls leichter erlangt. „Langsam sind erste Auswirkungen der Taxonomie- Verordnung spürbar, die Nachfrage nach Taxonomie-Bewertungen steigt“, berichtet Kerschbaumer. „Wir von Siemens unterstützen mit unseren Energiemanagementsystemen und unseren Contracting-Lösungen umfangreich bei der Herstellung von Transparenz und der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Damit werden im Sinne der EU-Taxonomie Nachhaltigkeit erreicht, Kosten gesenkt, der Wert des Gebäudes erhalten und die Position des Betreibers bei Banken verbessert.“

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nina Zieten

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